Kein Geld mehr fürs Heim-Büro: Was Steuerzahler tun können

2. Dezember 2006

Unzählige Arbeitnehmer und Selbstständige müssen 2007 einen finanziellen Rückschlag hinnehmen: Sie können die bis zu 1250 Euro für ein Arbeitszimmer zu Hause nicht länger steuerlich absetzen. Ab kommendem Jahr ist es vorbei mit diesem Steuervorteil. Ein Büro daheim ist nur noch dann absetzbar, wenn sich dort der „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” abspielt ­ ein Berufstätiger also ausschließlich von zu Hause aus arbeitet. 300 Millionen Euro jährlich soll das Steueränderungsgesetz den öffentlichen Kassen mehr bringen.

Wer betroffen ist

„Das Arbeitszimmer ist damit steuerlich tot”, betont Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Betroffen durch die rigorose Rotstiftaktion sind vor allem Lehrer, die ihren Unterricht daheim vorbereiten, sowie Freiberufler unterschiedlichster Berufsgruppen wie viele Außendienstmitarbeiter, Anwälte und Journalisten. Auch Beschäftigte, die mehr als 50 Prozent daheim arbeiten, nicht ständig einen eigenen Schreibtisch im Unternehmen haben oder eine Nebentätigkeit von daheim aus organisieren, gehen in Zukunft leer aus. Sie werden bei gleichem Bruttoeinkommen ein um bis zu 1250 Euro höher zu versteuerndes Einkommen haben ­ und kräftig mehr Steuern zahlen müssen, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beklagt.

Wer noch Chancen hat

Nur wer als „Home-Office-Anbieter” auf einen ständigen häuslichen Telearbeitsplatz angewiesen ist, kriegt weiterhin den Bonus, alles unbegrenzt bei seiner Steuererklärung anzusetzen. „Diese Möglichkeit dürften aber nur die allerwenigsten Leute haben”, ist Nöll überzeugt. Gute Chancen, beim Fiskus durchzukommen, können sich darüber hinaus noch Rentner mit einem Nebenjob am heimischen Computer ausrechnen.

Steuer-Strategien

Denkbar wäre laut Nöll eventuell folgende Strategie: Einen Arbeitsraum außer Haus anmieten, beispielsweise in der Wohnung der Oma oder Freundin. Das könnte steuerlich anerkannt werden, selbst wenn es gleich um die Ecke liegt, meinen auch die Experten von „Finanztest” und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 39/04).
Außerdem: Mietet der Arbeitgeber im Haus des Mitarbeiters ein Büro an und zahlt dafür, muss der Beschäftigte die Mieteinnahmen zwar versteuern, darf aber die Kosten wie selbst gezahlte Miete, Hypothekenzinsen, Betriebskosten als Werbungskosten abrechnen (Bundesfinanzministerium, Aktenzeichen: IV C3-S2253-112/05).

Kleiner Trost

Die Möglichkeit, bestimmte Ausstattungsgegenstände oder Arbeitsmittel voll oder anteilig steuerlich abzusetzen, steht Beschäftigten mit häuslichem Arbeitszimmer auch in Zukunft offen ­ wenn die Gegenstände für berufliche Zwecke verwendet werden. Dazu zählen unter anderem die Anschaffung von Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Computer, Schreibtischlampe, Bücherregal, Computertisch oder Beistelltisch.

Spielraum nützen

Stephanie Zipp, Steuerexpertin von „Finanztest”, rät Betroffenen, in diesem Jahr noch Spielräume bei der 1250-Euro-Regelung auszuschöpfen. Vielleicht durch den Kauf eines Teppichbodens oder neuer Gardinen fürs Arbeitszimmer.
Quelle: Merkur-online

Job und Familie nicht vereinbar

16. November 2006

Für die überwältigende Mehrheit der erwerbstätigen Bundesbürger sind Job und Familie in Deutschland nur schwer vereinbar. Wichtigster Grund: die mangelnde Kinderbetreuung. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Marktforschungsinstitut TNS Infratest im Auftrag des Software-Anbieters WebEx durchgeführt hat.

Laut Umfrage sind 86 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich Job und Familie in Deutschland “eher schwierig” oder “sehr schwierig” vereinbaren lassen. Schuld daran sind nach Ansicht der Berufstätigen Politik und Wirtschaft. So sind 80 Prozent aller Befragten, die nicht zu Hause arbeiten, der Überzeugung, ihr Arbeitgeber sei wenig flexibel und würde Heimarbeit erst gar nicht erlauben. Und 59 Prozent der Erwerbstätigen erwarten, dass Unternehmen Mitarbeitern mit Kindern auch in Zukunft nicht mehr entgegenkommen werden.

Auch gesetzlichen Regelungen stehen die Befragten skeptisch gegenüber. Dabei vertreten 58% der deutschen Erwerbstätigen die Meinung, die dreijährige Elternzeit erschwere den Wiedereinstieg von Frauen in das Berufsleben: 42% davon sind der Meinung, nach drei Jahren sei man zu lange aus dem Beruf heraus.

Trotzdem sind viele der Betroffenen gezwungen, die vollen drei Jahre in Anspruch zu nehmen, weil die Kinderbetreuung zu teuer ist oder schlicht fehlt: Die mangelnde Kinderbetreuung ist für jeden Zweiten berufstätigen Bundesbürger dabei der Hauptgrund für die Unvereinbarkeit von Job und Familie. 9 Prozent der Befragten müssen ihren geplanten Erziehungsurlaub sogar verlängern, weil die Betreuungsmöglichkeiten fehlen.

Wie schwer sich Job und Familie vereinbaren lassen, zeigt auch, dass nur 15 Prozent der Befragten nach der Geburt ihres Kindes flexiblere Arbeitszeiten von ihrem Arbeitgeber zugestanden bekommen; nur verschwindende 4 Prozent der Arbeitnehmer mit Nachwuchs können vom Home-Office aus arbeiten - und das, obwohl die Vorteile moderner Technologien wie Internet oder Webkonferenzen Arbeitgebern hinlänglich bekannt sind.

So ist die überwältigende Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass ihnen diese Technologien helfen würden, Arbeit und Familie besser zu vereinbaren. Frauen beweisen sogar mehr Technik-Affinität als Männer: 78 Prozent der Frauen sind von Internet & Co. überzeugt, bei Männern sind es nur 72 Prozent.
Quelle: http://www.net-tribune.de/article/151106-27.php

Auch Telearbeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt

13. Oktober 2006

Eine Pressemitteilung des Bundesverband der Unfallkassen e.V.

Telearbeit befindet sich im Aufwärtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Beschäftigten Arbeitsplätze zu Hause oder in einem Büro in der Nähe ihres Wohnortes ein. Das hat für beide
Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen hohe Raumkosten. Arbeitnehmer können beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn ein Unfall passiert? Beschäftigte an
Telearbeitsplätzen sind genauso wie ihre Kollegen in den Betrieben von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin.

Bei Unfällen gesetzlich versichert sind alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur Verfügung stellt oder ob es sich um
Heimarbeit im klassischen Sinne handelt. Welche Tätigkeiten dienstlich sind, das ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren
eines Arbeitsgeräts (etwa des Laptops). Versichert sind auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Durchschreiten der Haustür.

Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereich - etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelmäßig über
Themen wie Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, der Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger die Prävention zur
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen
zahlen sie zusätzlich eine Rente.

Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=885423&ressort=5