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	<title>Heimarbeit</title>
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	<description>Heimarbeit und Telearbeit</description>
	<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 21:27:44 +0000</pubDate>
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		<title>Sozialversicherungspflicht f&#252;r Heimarbeit</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Nov 2007 13:08:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Was in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nach wie vor nicht bekannt ist: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstst&#228;ndige Subunternehmer, sondern wie abh&#228;ngige Arbeitnehmer zu behandeln. Weil ein Unternehmen dies nicht beachtete und f&#252;r Heimarbeiter keine Sozialversicherungsbeitr&#228;ge abf&#252;hrte, musste es jetzt insgesamt 200.301,16 € an Sozialversicherungsbeitr&#228;gen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern. Besch&#228;ftigt auch Ihr Betrieb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Was in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nach wie vor nicht bekannt ist: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstst&#228;ndige Subunternehmer, sondern wie abh&#228;ngige Arbeitnehmer zu behandeln. Weil ein Unternehmen dies nicht beachtete und f&#252;r Heimarbeiter keine Sozialversicherungsbeitr&#228;ge abf&#252;hrte, musste es jetzt insgesamt 200.301,16 € an Sozialversicherungsbeitr&#228;gen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern. Besch&#228;ftigt auch Ihr Betrieb Heimarbeiter und rechnen Sie diese auch wirklich korrekt ab?<br />
Sozialversicherungsbeitr&#228;ge f&#252;r Heimarbeiter<br />
Das LSG Bayern hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmen zahlreiche Mitarbeiter besch&#228;ftigte, die von zu Hause aus Einzelteile sortierten bzw. Produkte in Spezialkartons verpackte. Diese Mitarbeiter rechnete der Betrieb als sozialversicherungsfreie Selbstst&#228;ndige ab. Der zust&#228;ndige Sozialversicherungstr&#228;ger f&#252;hrte schlie&#223;lich eine Betriebspr&#252;fung durch und wertete fast alle diese Mitarbeiter als Heimarbeiter.</p>
<p>Damit seien sie abh&#228;ngig und deshalb in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig besch&#228;ftigte Arbeitnehmer. Das Sozialgericht Regensburg und in n&#228;chster Instanz das LSG Bayern gaben dem Sozialversicherungstr&#228;ger Recht (LSG Bayer, Urteil vom 8, Mai 2007, Az.: L 5 KR 12/04; Revision wurde nicht zugelassen).</p>
<p><strong>Warum Heimarbeiter Arbeitnehmer sind</strong><br />
Wenn Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung entscheiden, ob ein Mitarbeiter abh&#228;ngig besch&#228;ftigt oder selbstst&#228;ndig ist, fragen Sie vermutlich zun&#228;chst nach seiner Weisungsgebundenheit gegen&#252;ber dem Auftrag-/ bzw. Arbeitgeber. Dieses Vorgehen ist auch v&#246;llig korrekt: Die Weisungsgebundenheit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung einer Besch&#228;ftigung. Das gilt aber nicht – dies betonte das LSG Bayern in seiner Begr&#252;ndung – f&#252;r Heimarbeiter.</p>
<p>Bei Heimarbeitern handelt es sich um Mitarbeiter, die regelm&#228;&#223;ig in der eigenen Wohnung t&#228;tig werden. Sie sind deshalb immer mehr oder weniger weisungsfrei, was den Ort und die Zeit der T&#228;tigkeit betrifft.</p>
<p>Die Sozialversicherungspflicht kn&#252;pft f&#252;r Heimarbeiter also nicht an ihre Weisungsgebundenheit, sondern an ihre wirtschaftliche Abh&#228;ngigkeit an: Diese Mitarbeiter verf&#252;gen nicht selbstst&#228;ndig &#252;ber das Ergebnis ihrer Arbeit und bieten dieses auch nicht auf dem Markt zu einem frei verhandelbaren Preis an. Heimarbeiter arbeiten dem Unternehmen nur zu.</p>
<p>Das Arbeitsmaterial wird ihnen zur Verf&#252;gung gestellt (falls n&#246;tig au&#223;erdem Arbeitsmittel sowie Maschinen). Das Sozialversicherungsrecht geht daher von einem Schutzbed&#252;rfnis und deshalb von der Sozialversicherungspflicht eines Heimarbeiters aus (§ 2 Abs. 1 Heimarbeitergesetz (HAG), § 12 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)).</p>
<p><strong>Heimarbeit: Das gilt f&#252;r die Steuern</strong><br />
Heimarbeiter sind abh&#228;ngig besch&#228;ftigte Arbeitnehmer und m&#252;ssen Ihnen deshalb die Lohnsteuerkarte vorlegen. Andernfalls sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI einzubehalten und abzuf&#252;hren. Ein Heimarbeiter kann wie alle anderen Arbeitnehmer auch geringf&#252;gig von Ihnen besch&#228;ftigt werden. In diesem Fall haben Sie die M&#246;glichkeit, die Lohnsteuer nach § 40a Einkommenssteuergesetz /EStG) zu pauschalisieren (1 oder 20% f&#252;r 400-€-Kr&#228;fte und 25% f&#252;r kurzfristig Besch&#228;ftigte).</p>
<p><strong>Heimarbeit: Beachten Sie folgende Besonderheit</strong><br />
Zahlt Ihr Unternehmen einem Heimarbeiter Zuschl&#228;ge, die mit der Heimarbeit verbundene Aufwendungen ausgleichen sollen (Miete, Heizung, Beleuchtung etc.) und die der Mitarbeiter neben dem Grundlohn erh&#228;lt, d&#252;rfen Sie diese als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 ESTG bzw. als Werkzeuggeld nach § 3 Nr. 30 EStG behandeln. Die Zuschl&#228;ge sind damit steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung, soweit Sie 10 % des Grundlohns nicht &#252;bersteigen.</p>
<p><strong>und Sozialversicherung</strong><br />
Das von einem Heimarbeiter erzielte Arbeitsentgelt ist in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Sie f&#252;hren f&#252;r einen Heimarbeiter – wie f&#252;r alle anderen Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen auch – Beitr&#228;ge zur Kranken- und Pflege sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.<br />
Quelle: <a rel="nofollow" href="http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/sozialversicherung/praxistipp_39522.html">www.vnr.de</a><!--1bd1f92727bc3e07c22ef349090fc9de-->
</p>
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		<title>Telearbeit geht nicht ohne Selbstdisziplin</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Aug 2007 16:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Telearbeit klingt verlockend: Statt fr&#252;h aufzustehen, bleibt man einfach zu Hause. Die Zeit f&#252;r den Weg zur Arbeit l&#228;sst sich schon nutzen. Telearbeit funktioniert aber nicht in jedem Beruf - und ist auch nicht jedermanns Sache.
Manche k&#252;hne Vorhersage &#252;ber die Chancen der Telearbeit hat sich nicht bewahrheitet: «Die B&#252;ros sind nicht abgerissen worden», sagt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Telearbeit klingt verlockend: Statt fr&#252;h aufzustehen, bleibt man einfach zu Hause. Die Zeit f&#252;r den Weg zur Arbeit l&#228;sst sich schon nutzen. Telearbeit funktioniert aber nicht in jedem Beruf - und ist auch nicht jedermanns Sache.</p>
<p>Manche k&#252;hne Vorhersage &#252;ber die Chancen der Telearbeit hat sich nicht bewahrheitet: «Die B&#252;ros sind nicht abgerissen worden», sagt Hartmut Seifert von der Hans-B&#246;ckler-Stiftung in D&#252;sseldorf. «Telearbeit hat auch nicht so rasant zugenommen wie erwartet», sagt Thomas Prinz von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverb&#228;nde (BDA) in Berlin. Aber es gebe sie quer durch alle Branchen bei so gut wie allen T&#228;tigkeiten, die von zu Hause aus m&#246;glich sind.</p>
<p>«Insgesamt hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen Telearbeit m&#246;glich ist, von 7,8 Prozent in 2003 auf 18,5 Prozent im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt», sagt Christiane Fl&#252;ter-Hoffmann vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in K&#246;ln. Zu den Pionieren in Deutschland geh&#246;rt IBM. «Heute nutzen zwei Drittel der Belegschaft die M&#246;glichkeit zur Telearbeit», sagt Heinz Liebmann, Leiter der Personalprogramme bei IBM in Stuttgart. «Wir haben damit im Au&#223;endienst angefangen, inzwischen aber auch die Back-Office-Bereiche einbezogen.»</p>
<p>Die Erfahrungen der Wirtschaft seien insgesamt positiv, sagt Fl&#252;ter-Hoffmann. Vorbehalte gebe es noch bei einzelnen F&#252;hrungskr&#228;ften. «Viele setzen immer noch auf Anwesenheitskultur, bei der alle Mitarbeiter zwischen 9.00 und 17.00 Uhr da sein m&#252;ssen», sagt die Projektleiterin Betriebliche Personalpolitik. «Telearbeit macht aber einen neuen F&#252;hrungsstil notwendig. Der Vorgesetzte muss mehr Coach und weniger Kontrolleur sein.»</p>
<p>Bei IBM wird jeweils in den einzelnen Abteilungen geregelt, wann welche Mitarbeiter im B&#252;ro sind und wann zu Hause arbeiten. Angst vor Missbrauch gibt es nicht: «Wir gehen davon aus, dass die Mitarbeiter verantwortungsvoll damit umgehen», sagt Liebmann. Er macht selbst Telearbeit und ist jeweils drei, vier Tage im B&#252;ro, dann zu Hause. Technisch sei das immer einfacher geworden. «Praktisch jeder Mitarbeiter hat ein Laptop und einen DSL-Anschluss.» Teamarbeit sei so auch per Datenleitung m&#246;glich - etwa durch Web-Konferenzen.</p>
<p>Dass ausschlie&#223;lich oder zum gr&#246;&#223;ten Teil von zu Hause gearbeitet wird, ist aber nach wie vor die Ausnahme. Standard sei die so genannte alternierende Telearbeit, bei der sich Phasen im B&#252;ro mit solchen im «Home Office» abwechseln, sagt Thomas Prinz. Dabei seien grunds&#228;tzlich viele unterschiedliche Modelle m&#246;glich.</p>
<p>Dazu z&#228;hlt ein fester Rhythmus, in dem B&#252;ro- und Telearbeit wechseln. Es kann aber auch vom jeweiligen Arbeitsaufkommen abh&#228;ngig gemacht werden - und von beruflichen Terminen. «Wir haben jedenfalls immer abgeraten, die Arbeit komplett nach Hause zu verlegen», sagt Christiane Fl&#252;ter-Hoffmann vom IW. Und es gehe auch nicht mit jedem Mitarbeiter: «Man muss sich schon gut organisieren k&#246;nnen.»</p>
<p>«Es ist auf jeden Fall wichtig, die Verbindung zu seiner Abteilung zu halten», sagt Heinz Liebmann. «Es geht auch nicht ganz ohne Face-to-Face-Kontakte. Schwierige Themen bespricht man nicht am Telefon.» Aber nicht nur das: «Der pers&#246;nliche Faktor ist f&#252;r die Arbeit oft ganz wichtig», sagt Hartmut Seifert. «Kommunikation hat ein produktives Potenzial», erl&#228;utert der Arbeitswissenschaftler. «Auf viele Ideen w&#252;rde man allein zu Haus eben nicht kommen.»<br />
<em>Quelle: <a href="http://www.lvz-online.de/ratgeber/drrgkn.html?p=4117_97038.html">Leipziger Volkszeitung</a></em><!--1ae11dc127633542a155cfcb496d34d8-->
</p>
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		<title>Im Zweifel gilt Betriebsvereinbarung auch f&#252;r Heimarbeiter</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Dec 2006 11:25:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[ Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm)
Im Zweifel gilt eine Betriebsvereinbarung f&#252;r alle betriebsangeh&#246;rigen Arbeitnehmer, f&#252;r die der Betriebsrat befugt ist, Regelungen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Werden in einer Betriebsvereinbarung Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt, gelten diese Regelungen auch zugunsten der in Heimarbeit Besch&#228;ftigten, die in der Hauptsache f&#252;r den
betreffenden Betrieb arbeiten, falls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <em>Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm)</em></p>
<p>Im Zweifel gilt eine Betriebsvereinbarung f&#252;r alle betriebsangeh&#246;rigen Arbeitnehmer, f&#252;r die der Betriebsrat befugt ist, Regelungen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Werden in einer Betriebsvereinbarung Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt, gelten diese Regelungen auch zugunsten der in Heimarbeit Besch&#228;ftigten, die in der Hauptsache f&#252;r den<br />
betreffenden Betrieb arbeiten, falls sich nicht aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung etwas anderes ergibt.</p>
<p>Die im Jahre 1952 geborene Kl&#228;gerin war bei der Beklagten, die zu einem in Ostwestfalen<br />
ans&#228;ssigen Konzern geh&#246;rt, bzw. deren Rechtsvorg&#228;ngern seit dem 01.07.1980 als Heimarbeiterin besch&#228;ftigt. Ab dem 01.04.1989 wurde sie in ein unbefristetes Angestelltenverh&#228;ltnis &#252;bernommen. F&#252;r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns existieren in Form von Konzernbetriebsvereinbarungen unter der jeweiligen Bezeichnung „Pensionsvertrag“ drei Versorgungszusagen, die sich insbesondere in ihrer finanziellen Ausstattung unterscheiden. Ma&#223;geblich f&#252;r die Zuordnung ist das Eintrittsdatum. Der Pensionsvertrag I vom 18.06.1999 gilt f&#252;r Mitarbeiter, deren unbefristetes Arbeitsverh&#228;ltnis vor dem 01.07.1986 begonnen hat, w&#228;hrend<br />
der Pensionsvertrag II f&#252;r solche Mitarbeiter gilt, die zwischen dem 01.07.1986 und dem 30.06.1999 in den Konzern eingetreten sind.</p>
<p>Mit Schreiben vom 14.03.2003 teilte die Konzernmutter der Kl&#228;gerin auf Anfrage mit, dass ihrer Auffassung nach f&#252;r die Kl&#228;gerin der Pensionsvertrag II gelte, weil ein unbefristetes Arbeitsverh&#228;ltnis erst zum 01.04.1989 begr&#252;ndet worden sei.</p>
<p>Mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht hat die Kl&#228;gerin die Feststellung begehrt, dass ihr gegen die Beklagte eine Anwartschaft auf Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung aus dem Pensionsvertrag I vom 18.06.1999 zustehe. Sie hat den Standpunkt vertreten, dass f&#252;r sie der Pensionsvertrag I gelte. Dieser komme in Ermangelung einer entsprechenden Einschr&#228;nkung auch f&#252;r Heimarbeiter zur Anwendung. Die Beklagte hat demgegen&#252;ber die Auffassung vertreten, der Pensionsvertrag I gelte nur f&#252;r Arbeitsverh&#228;ltnisse, nicht jedoch f&#252;r Heimarbeiter.</p>
<p>Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung hatte in der Sache keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht ist der Begr&#252;ndung des Arbeitsgerichts gefolgt und hat erg&#228;nzend folgendes ausgef&#252;hrt:<br />
Der Wortlaut des Pensionsvertrages I lasse offen, ob darunter auch Heimarbeitsverh&#228;ltnisse fallen. Aus der Regelungssystematik folge kein Hinweis darauf, dass Heimarbeitsverh&#228;ltnisse vom Geltungsbereich des Pensionsvertrages I ausgeschlossen sein sollten. Demzufolge sei erg&#228;nzend der gesetzliche Rahmen zu w&#252;rdigen. Hierbei sei zun&#228;chst zu beachten, dass nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG Betriebsrentenanspr&#252;che auch Personen zugesagt werden k&#246;nnten, die nicht Arbeitnehmer seien.<br />
Zudem bestimme § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, dass Heimarbeitnehmer als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsrechts gelten, wenn sie in der Hauptsache f&#252;r den Betrieb arbeiten. Da die Heimarbeitnehmer zum beg&#252;nstigten Personenkreis des Pensionsvertrages I geh&#246;rten und von einer Betriebszugeh&#246;rigkeit ab dem 07.06.1980 auszugehen sei, komme f&#252;r die Kl&#228;gerin der Pensionsvertrag I zur Anwendung.</p>
<p><em>Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.10.2006 – 4 Sa 280/06 –</em><br />
<em>Vorinstanz: Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 10.01.2006 – 5 Ca 4160/04 -</em>
</p>
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		<title>Kein Geld mehr f&#252;rs Heim-B&#252;ro: Was Steuerzahler tun k&#246;nnen</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Dec 2006 09:50:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Unz&#228;hlige Arbeitnehmer und Selbstst&#228;ndige m&#252;ssen 2007 einen finanziellen R&#252;ckschlag hinnehmen: Sie k&#246;nnen die bis zu 1250 Euro f&#252;r ein Arbeitszimmer zu Hause nicht l&#228;nger steuerlich absetzen. Ab kommendem Jahr ist es vorbei mit diesem Steuervorteil. Ein B&#252;ro daheim ist nur noch dann absetzbar, wenn sich dort der „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit” [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Unz&#228;hlige Arbeitnehmer und Selbstst&#228;ndige m&#252;ssen 2007 einen finanziellen R&#252;ckschlag hinnehmen: Sie k&#246;nnen die bis zu 1250 Euro f&#252;r ein Arbeitszimmer zu Hause nicht l&#228;nger steuerlich absetzen. Ab kommendem Jahr ist es vorbei mit diesem Steuervorteil. Ein B&#252;ro daheim ist nur noch dann absetzbar, wenn sich dort der „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit” abspielt ­ ein Berufst&#228;tiger also ausschlie&#223;lich von zu Hause aus arbeitet. 300 Millionen Euro j&#228;hrlich soll das Steuer&#228;nderungsgesetz den &#246;ffentlichen Kassen mehr bringen. </p>
<p><strong>Wer betroffen ist</strong></p>
<p>„Das Arbeitszimmer ist damit steuerlich tot”, betont Erich N&#246;ll, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Betroffen durch die rigorose Rotstiftaktion sind vor allem Lehrer, die ihren Unterricht daheim vorbereiten, sowie Freiberufler unterschiedlichster Berufsgruppen wie viele Au&#223;endienstmitarbeiter, Anw&#228;lte und Journalisten. Auch Besch&#228;ftigte, die mehr als 50 Prozent daheim arbeiten, nicht st&#228;ndig einen eigenen Schreibtisch im Unternehmen haben oder eine Nebent&#228;tigkeit von daheim aus organisieren, gehen in Zukunft leer aus. Sie werden bei gleichem Bruttoeinkommen ein um bis zu 1250 Euro h&#246;her zu versteuerndes Einkommen haben ­ und kr&#228;ftig mehr Steuern zahlen m&#252;ssen, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beklagt.</p>
<p><strong>Wer noch Chancen hat</strong></p>
<p>Nur wer als „Home-Office-Anbieter” auf einen st&#228;ndigen h&#228;uslichen Telearbeitsplatz angewiesen ist, kriegt weiterhin den Bonus, alles unbegrenzt bei seiner Steuererkl&#228;rung anzusetzen. „Diese M&#246;glichkeit d&#252;rften aber nur die allerwenigsten Leute haben”, ist N&#246;ll &#252;berzeugt. Gute Chancen, beim Fiskus durchzukommen, k&#246;nnen sich dar&#252;ber hinaus noch Rentner mit einem Nebenjob am heimischen Computer ausrechnen.</p>
<p><strong>Steuer-Strategien</strong></p>
<p>Denkbar w&#228;re laut N&#246;ll eventuell folgende Strategie: Einen Arbeitsraum au&#223;er Haus anmieten, beispielsweise in der Wohnung der Oma oder Freundin. Das k&#246;nnte steuerlich anerkannt werden, selbst wenn es gleich um die Ecke liegt, meinen auch die Experten von „Finanztest” und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 39/04).<br />
Au&#223;erdem: Mietet der Arbeitgeber im Haus des Mitarbeiters ein B&#252;ro an und zahlt daf&#252;r, muss der Besch&#228;ftigte die Mieteinnahmen zwar versteuern, darf aber die Kosten wie selbst gezahlte Miete, Hypothekenzinsen, Betriebskosten als Werbungskosten abrechnen (Bundesfinanzministerium, Aktenzeichen: IV C3-S2253-112/05).</p>
<p><strong>Kleiner Trost</strong></p>
<p>Die M&#246;glichkeit, bestimmte Ausstattungsgegenst&#228;nde oder Arbeitsmittel voll oder anteilig steuerlich abzusetzen, steht Besch&#228;ftigten mit h&#228;uslichem Arbeitszimmer auch in Zukunft offen ­ wenn die Gegenst&#228;nde f&#252;r berufliche Zwecke verwendet werden. Dazu z&#228;hlen unter anderem die Anschaffung von Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Computer, Schreibtischlampe, B&#252;cherregal, Computertisch oder Beistelltisch.</p>
<p><strong>Spielraum n&#252;tzen</strong></p>
<p>Stephanie Zipp, Steuerexpertin von „Finanztest”, r&#228;t Betroffenen, in diesem Jahr noch Spielr&#228;ume bei der 1250-Euro-Regelung auszusch&#246;pfen. Vielleicht durch den Kauf eines Teppichbodens oder neuer Gardinen f&#252;rs Arbeitszimmer.<br />
Quelle: <a href="http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,738676.html?fCMS=82279ba6edb05e372a36f522c2881da5">Merkur-online</a><!--6e0ca5470c680315505972f4b1bb8eba-->
</p>
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		<title>Job und Familie nicht vereinbar</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Nov 2006 11:39:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[ F&#252;r die &#252;berw&#228;ltigende Mehrheit der erwerbst&#228;tigen Bundesb&#252;rger sind Job und Familie in Deutschland nur schwer vereinbar. Wichtigster Grund: die mangelnde Kinderbetreuung. Das ergab eine repr&#228;sentative Umfrage, die das Marktforschungsinstitut TNS Infratest im Auftrag des Software-Anbieters WebEx durchgef&#252;hrt hat.
Laut Umfrage sind 86 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich Job und Familie in Deutschland &#8220;eher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> F&#252;r die &#252;berw&#228;ltigende Mehrheit der erwerbst&#228;tigen Bundesb&#252;rger sind Job und Familie in Deutschland nur schwer vereinbar. Wichtigster Grund: die mangelnde Kinderbetreuung. Das ergab eine repr&#228;sentative Umfrage, die das Marktforschungsinstitut TNS Infratest im Auftrag des Software-Anbieters WebEx durchgef&#252;hrt hat.</p>
<p>Laut Umfrage sind 86 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich Job und Familie in Deutschland &#8220;eher schwierig&#8221; oder &#8220;sehr schwierig&#8221; vereinbaren lassen. Schuld daran sind nach Ansicht der Berufst&#228;tigen Politik und Wirtschaft. So sind 80 Prozent aller Befragten, die nicht zu Hause arbeiten, der &#220;berzeugung, ihr Arbeitgeber sei wenig flexibel und w&#252;rde Heimarbeit erst gar nicht erlauben. Und 59 Prozent der Erwerbst&#228;tigen erwarten, dass Unternehmen Mitarbeitern mit Kindern auch in Zukunft nicht mehr entgegenkommen werden.</p>
<p>Auch gesetzlichen Regelungen stehen die Befragten skeptisch gegen&#252;ber. Dabei vertreten 58% der deutschen Erwerbst&#228;tigen die Meinung, die dreij&#228;hrige Elternzeit erschwere den Wiedereinstieg von Frauen in das Berufsleben: 42% davon sind der Meinung, nach drei Jahren sei man zu lange aus dem Beruf heraus.</p>
<p>Trotzdem sind viele der Betroffenen gezwungen, die vollen drei Jahre in Anspruch zu nehmen, weil die Kinderbetreuung zu teuer ist oder schlicht fehlt: Die mangelnde Kinderbetreuung ist f&#252;r jeden Zweiten berufst&#228;tigen Bundesb&#252;rger dabei der Hauptgrund f&#252;r die Unvereinbarkeit von Job und Familie. 9 Prozent der Befragten m&#252;ssen ihren geplanten Erziehungsurlaub sogar verl&#228;ngern, weil die Betreuungsm&#246;glichkeiten fehlen.</p>
<p>Wie schwer sich Job und Familie vereinbaren lassen, zeigt auch, dass nur 15 Prozent der Befragten nach der Geburt ihres Kindes flexiblere Arbeitszeiten von ihrem Arbeitgeber zugestanden bekommen; nur verschwindende 4 Prozent der Arbeitnehmer mit Nachwuchs k&#246;nnen vom Home-Office aus arbeiten - und das, obwohl die Vorteile moderner Technologien wie Internet oder Webkonferenzen Arbeitgebern hinl&#228;nglich bekannt sind.</p>
<p>So ist die &#252;berw&#228;ltigende Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass ihnen diese Technologien helfen w&#252;rden, Arbeit und Familie besser zu vereinbaren. Frauen beweisen sogar mehr Technik-Affinit&#228;t als M&#228;nner: 78 Prozent der Frauen sind von Internet &#038; Co. &#252;berzeugt, bei M&#228;nnern sind es nur 72 Prozent.<br />
<em>Quelle: http://www.net-tribune.de/article/151106-27.php</em><!--264594629f248d96822d8a8c4f118928-->
</p>
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		<title>Auch Telearbeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gesch&#252;tzt</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Oct 2006 08:55:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Eine Pressemitteilung des Bundesverband der Unfallkassen e.V.
Telearbeit befindet sich im Aufw&#228;rtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Besch&#228;ftigten Arbeitspl&#228;tze zu Hause oder in einem B&#252;ro in der N&#228;he ihres Wohnortes ein. Das hat f&#252;r beide
Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen hohe Raumkosten. Arbeitnehmer k&#246;nnen beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <em>Eine Pressemitteilung des Bundesverband der Unfallkassen e.V.</em></p>
<p>Telearbeit befindet sich im Aufw&#228;rtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Besch&#228;ftigten Arbeitspl&#228;tze zu Hause oder in einem B&#252;ro in der N&#228;he ihres Wohnortes ein. Das hat f&#252;r beide<br />
Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen hohe Raumkosten. Arbeitnehmer k&#246;nnen beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn ein Unfall passiert? Besch&#228;ftigte an<br />
Telearbeitspl&#228;tzen sind genauso wie ihre Kollegen in den Betrieben von der gesetzlichen Unfallversicherung gesch&#252;tzt. Darauf weisen die Spitzenverb&#228;nde der gesetzlichen Unfallversicherung hin. </p>
<p>Bei Unf&#228;llen gesetzlich versichert sind alle T&#228;tigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur Verf&#252;gung stellt oder ob es sich um<br />
Heimarbeit im klassischen Sinne handelt. Welche T&#228;tigkeiten dienstlich sind, das ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.</p>
<p>Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren<br />
eines Arbeitsger&#228;ts (etwa des Laptops). Versichert sind auch Dienstreisen und die Wege vom B&#252;ro zum Betrieb, zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Durchschreiten der Haust&#252;r.</p>
<p>Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen Wohnung, also au&#223;erhalb des h&#228;uslichen Arbeitsbereich - etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit f&#252;r private Erledigungen unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung gesch&#252;tzt. </p>
<p>Auch bei Telearbeitspl&#228;tzen ist der Arbeitgeber daf&#252;r verantwortlich, dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelm&#228;&#223;ig &#252;ber<br />
Themen wie Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informieren.</p>
<p>Die gesetzliche Unfallversicherung sch&#252;tzt bei Unf&#228;llen w&#228;hrend der Arbeit, in der Kindertagesst&#228;tte, der Schule, Universit&#228;t und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Ma&#223;nahmen und Projekten unterst&#252;tzen die Unfallversicherungstr&#228;ger die Pr&#228;vention zur<br />
Verh&#252;tung von Unf&#228;llen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie f&#252;r die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesf&#228;llen<br />
zahlen sie zus&#228;tzlich eine Rente.</p>
<p><em>Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=885423&#038;ressort=5</em>
</p>
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		<title>Aufwendungen f&#252;r Telearbeitsplatz k&#246;nnen von der Steuer abziehbar sein</title>
		<link>http://www.heimarbeit-internet.info/aufwendungen-fuer-telearbeitsplatz-koennen-von-der-steuer-abziehbar-sein/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jun 2006 14:03:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Der Bundesfinanzhof hat in einem Fall eines Telearbeiters entschieden, dass dieser seine Kosten f&#252;r die Einrichtung seines Arbeitsplatzes zuhause g&#228;nzlich steuerlich abziehen kann.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 (VI R 21/03) mit der Frage befasst, ob Aufwendungen f&#252;r das Einrichten eines h&#228;usliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschr&#228;nkungen fallen, die f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <strong>Der Bundesfinanzhof hat in einem Fall eines Telearbeiters entschieden, dass dieser seine Kosten f&#252;r die Einrichtung seines Arbeitsplatzes zuhause g&#228;nzlich steuerlich abziehen kann.<br />
</strong><br />
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 (VI R 21/03) mit der Frage befasst, ob Aufwendungen f&#252;r das Einrichten eines h&#228;usliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschr&#228;nkungen fallen, die f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer gelten (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Im Streitfall hatte sich der Kl&#228;ger, ein Versicherungsmathematiker, nach Ma&#223;gabe einer Betriebsvereinbarung einen h&#228;uslichen Telearbeitsplatz eingerichtet. Sein Arbeitgeber reduzierte zugleich die betrieblichen B&#252;rofl&#228;chen und Schreibtische. Die Technik des Telearbeitsplatzes stellte der Arbeitgeber zur Verf&#252;gung. Der Kl&#228;ger hatte zu Hause zahlreiche Schutzma&#223;nahmen zu treffen.</p>
<p>Der BFH lie&#223; offen, ob die f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer geltenden Abzugsbeschr&#228;nkungen ohne weiteres auf Aufwendungen eines Arbeitnehmers f&#252;r einen Telearbeitsplatz &#252;bertragen werden k&#246;nnen. Bei einzelnen Formen der Telearbeit (als T&#228;tigkeit an einem dezentralisierten, externen bzw. &#246;rtlich ausgelagerten Arbeitsplatz) k&#246;nnten die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers m&#246;glicherweise der Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG entgegenstehen.</p>
<p>Im Streitfall waren die Kosten f&#252;r das Einrichten des h&#228;uslichen Telearbeitsplatzes schon deshalb in unbeschr&#228;nkter H&#246;he abziehbar, weil sich dort der Bet&#228;tigungsmittelpunkt des Kl&#228;gers befand. Nach den Feststellungen des FG waren die gesamten Arbeitsleistungen des Kl&#228;gers in qualitativer Hinsicht an allen f&#252;nf Arbeitstagen gleichartig und gleichwertig; an drei Wochentagen arbeitete er zu Hause.</p>
<p>Im &#220;brigen betonte der BFH nochmals, dass es von den zu erwartenden Umst&#228;nden der sp&#228;teren beruflichen T&#228;tigkeit abh&#228;nge, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen eines h&#228;uslichen Arbeitszimmers als vorab entstandene Erwerbsaufwendungen abziehbar seien. Es komme nicht darauf an, ob die beabsichtigte berufliche Nutzung im Jahr des Aufwands bereits begonnen habe.<br />
<em>Quelle: http://www.consultant-magazin.de/newsDetails?newsID=1150873451.0</em><!--b5878cdab1baf3223a194b86f4bcb5ac-->
</p>
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		<title>FH-Fulda auf dem Weg zur familiengerechten Hochschule</title>
		<link>http://www.heimarbeit-internet.info/fh-fulda-auf-dem-weg-zur-familiengerechten-hochschule/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Jun 2006 11:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Zuhause arbeiten</category>
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		<description><![CDATA[ Studieren mit Kind, Karriere mit Kind – vielen Frauen und zunehmend auch M&#228;nnern ist es wichtig, wissenschaftliche Qualifizierung oder Erwerbst&#228;tigkeit mit Familienarbeit zu vereinbaren. Doch wie gelingt das an der Hochschule Fulda?

Die Hochschule Fulda hat das Grundzertifikat zum Audit Familiengerechte Hochschule&#8221; erhalten. Der Pr&#228;sident der Hochschule, Prof. Dr. Roland Schopf, und die Vizepr&#228;sidentin f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <strong>Studieren mit Kind, Karriere mit Kind – vielen Frauen und zunehmend auch M&#228;nnern ist es wichtig, wissenschaftliche Qualifizierung oder Erwerbst&#228;tigkeit mit Familienarbeit zu vereinbaren. Doch wie gelingt das an der Hochschule Fulda?<br />
</strong></p>
<p>Die Hochschule Fulda hat das Grundzertifikat zum Audit Familiengerechte Hochschule&#8221; erhalten. Der Pr&#228;sident der Hochschule, Prof. Dr. Roland Schopf, und die Vizepr&#228;sidentin f&#252;r Lehre und Studium, Prof. Dr. Kathrin Kohlenberg-M&#252;ller, nahmen die Urkunde bei der Verleihungsfeier in Berlin am Mittwoch aus den H&#228;nden von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Wirtschaftsminister Michael Glos entgegen. Die Hochschule Fulda hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl den Studienbetrieb als auch den Berufsalltag des Personals familiengerecht zu gestalten. Deshalb hatte sie sich auf Initiative der Vizepr&#228;sidentin Prof. Dr. Kathrin Kohlenberg-M&#252;ller an dem Audit &#8220;Familiengerechte Hochschule&#8221;, einer Initiative der gemeinn&#252;tzigen Hertie-Stiftung, beteiligt. Die Schirmherrschaft haben die Bundesministerien f&#252;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie f&#252;r Wirtschaft und Arbeit. Finanziell wird das Audit durch das Hessische Sozialministerium unterst&#252;tzt.</p>
<p>Die Hochschule familiengerecht zu gestalten wird, so Pr&#228;sident Prof. Dr. Schopf, als eine gesellschaftspolitische Aufgabe verstanden. Die Hochschule Fulda ist mit ihren Bem&#252;hungen nicht isoliert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gilt auch f&#252;r die Stadt Fulda als positiver Standortfaktor und wird in Zukunft von h&#246;herer Bedeutung sein.</p>
<p>An der Hochschule Fulda sollen familiengerechte Strukturen und Ausstattungen helfen, Studienabbr&#252;che und Studienzeitverl&#228;ngerungen aus famili&#228;ren Gr&#252;nden zu vermeiden, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und insgesamt die Attraktivit&#228;t der Hochschule zu steigern. Als familienfreundliche Hochschule sieht sich die Hochschule schon jetzt, denn in den letzten Jahren wurden bereits einige Ma&#223;nahmen durchgef&#252;hrt. Anzuf&#252;hren sind hier insbesondere die Satzung zum Teilzeitstudium sowie die Studie zur Vereinbarkeit von Studium und privaten Betreuungsverpflichtungen. Letztere wurde gemeinsam von den Fachbereichen Oecotrophologie und Sozialwesen durchgef&#252;hrt und hat dazu gef&#252;hrt, dass im Bachelor Studiengang Soziale Arbeit die Veranstaltungen f&#252;r eine Gruppe nur auf den Vormittag gelegt wurden.</p>
<p>F&#252;r die Bediensteten wurde ein Gleitzeitmodell entwickelt, das es erm&#246;glicht, berufliche und private Pflichten besser zu koordinieren. Das Angebot zur Telearbeit wurde ausdr&#252;cklich mit dem Ziel eingef&#252;hrt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere die Wahrnehmung von Familienpflichten zu erleichtern. Auch unterst&#252;tzt die Hochschule seit vielen Jahren die &#8220;AkadeMINIs&#8221;, die Hochschul-Krabbelstube. Dort werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren von Studierenden und Besch&#228;ftigten betreut.</p>
<p>Zuk&#252;nftige Ma&#223;nahmen werden z.B. die Unterst&#252;tzung studierender Eltern,  die familiengerechte Gestaltung von Arbeitsabl&#228;ufen und eine familiengerechte Studienorganisation betreffen.</p>
<p>Mit Vergabe des Grundzertifikats wird bescheinigt, dass sich die Hochschule dem Prozess der Auditierung gestellt und hochschulspezifische Ziele und Ma&#223;nahmen zur Verwirklichung familiengerechter Studienbedingungen und einer familienbewussten Personalpolitik erarbeitet hat. Diese sollen dann in den darauffolgenden drei Jahren Schritt f&#252;r Schritt umgesetzt werden. &#220;ber ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele erstattet die Hochschule Fulda gegen&#252;ber der „Beruf &#038; Familie“ gGmbH j&#228;hrlich Bericht. Nach drei Jahren wird die Re-Auditierung durchgef&#252;hrt. Wenn diese erfolgreich durchlaufen ist, wird die Hochschule mit dem Zertifikat zum Audit &#8220;Familiengerechte Hochschule&#8221; ausgezeichnet.<br />
<em>Quelle: http://www.fh-fulda.de/</em>
</p>
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		<title>Prospekte falten</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Jun 2006 23:25:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
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		<description><![CDATA[ Man kann es scheinbar nicht oft genug sagen:
Bezahlte Heimarbeiten wie z. B. “Prospekte falten” oder “Kugelschreiber montieren” gibt es nicht!
Maschinen sind da schneller und billiger!

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			<content:encoded><![CDATA[<p> Man kann es scheinbar nicht oft genug sagen:<br />
<strong>Bezahlte Heimarbeiten wie z. B. “Prospekte falten” oder “Kugelschreiber montieren” gibt es nicht!</strong><br />
Maschinen sind da schneller und billiger!
</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Definition Heimarbeit</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Jun 2006 23:20:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
	<category>Informationen</category>
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		<description><![CDATA[ Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstst&#228;ndigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gew&#228;hlter Arbeitsst&#228;tte der Besch&#228;ftigten liegt, w&#228;hrend der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verf&#252;gung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (staatliche) &#8220;Bindende Festsetzungen&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstst&#228;ndigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gew&#228;hlter Arbeitsst&#228;tte der Besch&#228;ftigten liegt, w&#228;hrend der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verf&#252;gung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (staatliche) &#8220;Bindende Festsetzungen&#8221; als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes St&#252;ck, in Ausnahmef&#228;llen auch durch Spezial-Tarifvertr&#228;ge, bestimmt. Staatliche Entgeltpr&#252;fer (Gewerbeaufsichts&#228;mter - Staatliche &#196;mter f&#252;r Arbeitsschutz) &#252;berwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.</p>
<p>Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Gleichwohl ist seine Arbeit prinzipiell nach gleichen Grunds&#228;tzen bei bei Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Heimarbeit">http://de.wikipedia.org/wiki/Heimarbeit</a><!--79ce2b9e522ecffa338f47fb7fc1118d-->
</p>
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