Sozialversicherungspflicht für Heimarbeit
Freitag, den 9. November 2007Was in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nach wie vor nicht bekannt ist: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstständige Subunternehmer, sondern wie abhängige Arbeitnehmer zu behandeln. Weil ein Unternehmen dies nicht beachtete und für Heimarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge abführte, musste es jetzt insgesamt 200.301,16 € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern. Beschäftigt auch Ihr Betrieb […]