Aufwendungen für Telearbeitsplatz können von der Steuer abziehbar sein
Donnerstag, den 22. Juni 2006Der Bundesfinanzhof hat in einem Fall eines Telearbeiters entschieden, dass dieser seine Kosten für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes zuhause gänzlich steuerlich abziehen kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 (VI R 21/03) mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für […]